Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Metzingen ist bemüht, ihre App im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App der Stadt Metzingen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese App ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet.
- Die App ist nicht in allen Bereichen vollständig mit Screenreadern nutzbar.
- Elemente der App sind teilweise nicht überspringbar.
- Teilweise ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind teilweise nicht ausreichend (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.11 „Nicht-Text-Kontrast“). Insbesondere werden die Kontrastanforderungen bei grafischen Bedienelementen derzeit noch nicht vollständig eingehalten.
- Fehler in Formularfeldern werden teilweise nicht ausreichend als solche gekennzeichnet.
- Teilweise sind eingebundene PDF-Dokumente noch nicht vollständig barrierefrei.
- Online-Formulare können derzeit noch nicht vollständig barrierefrei bereitgestellt werden.
- Unverhältnismäßige Belastung
- Informationen in Leichter Sprache stehen derzeit nicht zur Verfügung.
- Informationen in Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit nicht zur Verfügung.
- Einzelne Bilder verfügen derzeit noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte.
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Ältere PDF-Dokumente, die nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.07.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis einer BITV-/WCAG-Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.07.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer App aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Stadtverwaltung Metzingen
Team App
Stuttgarter Straße 2–4
72555 Metzingen
E-Mail: stadt(at)metzingen.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese App nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere unter Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.