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Ebenfalls können die Anmeldungen für Kindergartenkinder ab drei Jahren eingereicht werden, damit ein Besuch ab März 2025 ermöglicht werden kann.

Kinder, die vor dem 01. August 2022 geboren wurden und noch keinen Kindergarten-Platz haben, können außerdem angemeldet werden.

Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen hat keine Auswirkungen auf die Aufnahme.

Die Kindertagesstättenverwaltung versucht, den Wünschen im Rahmen der geltenden Aufnahmekriterien zu entsprechen. Jedoch gibt es keinen Anspruch und keine verbindliche Zusage auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung innerhalb der Stadt Metzingen. Diese kann auch nicht aus der Anmeldung abgeleitet werden.

Die Verteilung erfolgt im Rahmen der Kapazitäten der Kindertagesstätten und nach Bedarf der Betreuung des jeweiligen Kindes.

Verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet bieten eine Ganztagesbetreuung von 7 bis

17 Uhr an. Auf Grund der räumlichen Verteilung der Ganztagesplätze in Metzingen kann auch hier keine wohngebietsnahe Versorgung mit diesem Angebot garantiert werden. Die Plätze in diesen Einrichtungen stehen allen Kindern des gesamten Stadtgebietes zur Verfügung. Ist die Nachfrage nach Ganztagesplätzen höher als das Angebot, entscheidet die Kindertagesstättenverwaltung über die Platzvergabe. Dies geschieht auf Grundlage der aktuellen Aufnahmekriterien.

Über die Aufnahme der Kinder kann erst nach Auswertung aller Anmeldungen in den verschiedenen Einzugsbezirken entschieden werden, spätestens ab Januar 2024.

Auf der Webseite der Stadtverwaltung Metzingen ist das Anmeldeformular hinterlegt – www.metzingen.de/Kinderbetreuung.

Bei einer Betreuung ab sieben Stunden täglich wird auch eine Arbeitgeberbescheinigung der Personensorgeberechtigten benötigt. Die Formulare können ausgedruckt werden und dann auf dem Postweg, per Fax unter 07123/395-2899 oder per E-Mail an S.Heilemann(at)Metzingen.de an die Stadtverwaltung geschickt werden.